Gesetzliche Krankenkassen Beitrag Vergleich

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Der Versicherungsmakler rät : Beitrag vergleichen und auf die Versicherungsleistungen achten

 

Gesetzliche Krankenkassen Beitrag Vergleich.

Leistungen, die alle Krankenkassen zu erbringen haben, unterscheiden sich kaum voneinander. Durch das Sozialgesetz - SGB V - sind die Spielräume der Kassen bezüglich ihrer Leistungen sehr eng. Ab 1. Januar 2009 müssen Versicherte und Arbeitgeber 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens in den Gesundheitsfonds aufwenden. Hiervon entrichten Arbeitnehmer seit 2005 alleine einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten. Die restlichen 14,6 Prozent werden gleichermaßen zwischen Versichertem und Arbeitgeber aufgeteilt.

 

Daher ist es durchaus empfehlenswert, verschiedene Angebote zu vergleichen. So können Sie vielleicht mehrere Hundert Euro im Jahr sparen!

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Menschen mit geringeren Einkommen profitieren in der GKV also von vergleichsweise niedrigen Beiträgen. Jüngere Gutverdiener dagegen sollten prüfen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht vorteilhafter wäre, da hier nicht das Einkommen, sondern Alter und Geschlecht ausschlaggebend für die Beitragshöhe sind.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro liegt (das entspricht 4.050 Euro im Monat, Stand 2009).

Wenn das Einkommen darüber liegt, kann überlegt werden, ob Sie in der gesetlichen Krankenkasse bleiben oder eine private Krankenversicherung für Sie in Frage kommt. Im Sinne des Sozialgesetzbuchs sind Selbstständige, Freiberufler oder Beamte keine Arbeitnehmer und daher meist privat versichert. Prinzipiell kann sich jeder nicht privat Versicherte bei einer geöffneten gesetzlichen Krankenkasse versichern. Welche günstig im Beitrag ist, erfahren Sie mit einem Gesetzliche Krankenkassen Vergleich.

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