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Berufsunfähigkeit Definition - Versicherung Bedingung Berufsunfähigkeitsversicherung BU Rente |
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Berufsunfähigkeitsversicherung - BU Rente - BU Versicherung Bei Berufsunfähigkeit erhält man heute eine BU Rente oft nur noch über eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung mit TOP Leistungen.
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(oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen) außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Werden diese Voraussetzungen nur zu einem gewissen Grad erfüllt, so spricht man von einer teilweisen BU, bei der sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Regelung richtet. In diesem Zusammenhang sollte berücksichtigt werden, daß es für den begutachtenden Arzt sehr schwierig sein kann, einen konkreten und genauen Prozentsatz der BU festzulegen. Deshalb kommt es gerade an der Grenze der 50-%-Regelung, die sich durchgesetzt hat, vermehrt zu Nichtüberseinstimmungen zwischen den Kontrahenten. Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise BU mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU und es wird eine BU Rente gezahlt. Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. |
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Der Nachweis der BU beruht auf ausführlichen ärztlichen Berichten über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der BU. Die ärztliche Beurteilung ist die entscheidende Grundlage für die abschließende Prüfung durch den Versicherer. Zwischen dem BU-Begriff in der Lebensversicherung, dem Berufsunfähigkeitsbegriff der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Invaliditätsbegriff in der privaten Unfallversicherung bestehen ganz wesentliche Unterschiede. Daher präjudiziert eine Rentengewährung durch die gesetzliche Rentenversicherung noch keinesfalls die des Lebensversicherers, ebenso wenig die Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch das Versorgungsamt aufgrund des Schwerbehindertengesetztes. In der privaten Unfallversicherung ist die Leistungsgewährung davon abhängig, dass eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person eingetreten ist, also eine Dauerschädigung und eine Invalidität vorliegt. Diese medizinische Beurteilung erfolgt anhand der sogenannten Gliedertaxe und unabhängig von irgendwelchen beruflichen Aspekten. |
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