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Lexikon für Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Bei Berufsunfähigkeit erhält man heute eine BU Rente oft nur noch über eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung mit TOP Leistungen.

  Anzeigepflicht der Berufsunfähigkeit.

 

Es besteht die Pflicht, "unverzüglich" (§ 33 VVG) den Eintritt des Versicherungsfall anzuzeigen. (§ 171,1 VVG).

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Im Todesfall der versicherten Person ist dies jedoch nur innerhalb von drei Tagen nach Versterben notwendig, wobei die Absendung der Nachricht innerhalb der drei Tage genügt. Eine Obliegenheitsverletzung hat jedoch keine Rechtsfolgen. Der vertraglich vereinbarte Ablauf der Versicherung muß nicht angezeigt werden. Berufsunfähigkeit, Krankheitsfall oder Pflegebedürftigkeit hingegen muß bei Eintritt des Versicherungsfalls und entsprechender Mitversicherung angezeigt werden.

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