Ohne eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung keine Top BU Rente  

Der Versicherungsmakler rät : Beitrag vergleichen und auf die Versicherungsleistungen achten

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Berufsunfähigkeitsversicherung - BU Rente - BU Versicherung

 

Bei Berufsunfähigkeit erhält man  heute eine BU Rente  oft nur noch über eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung mit TOP Leistungen.

 

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Pauschal- oder Staffelregelung bei Absicherung der Berufsunfähigkeit Versicherung / BU Rente

Als berufsunfähig gilt der Versicherte, wenn er seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben kann.

Pauschalregelung von   50 %

Pauschalregelung von   75 %

Pauschalregelung von 100 %

Pauschalregelung von 50 % innerhalb der Berufsunfähigkeit Versicherung: Wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % ärztlicherseits festgestellt wurde = volle Rente, bei weniger als 50 % keine Leistung.

Pauschalregelung von 75 % innerhalb der Berufsunfähigkeit Versicherung: Diese richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unter 75 % ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe.

Pauschalregelung von 100 % innerhalb der Berufsunfähigkeit Versicherung: Hier erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit. Sie kommt insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende in Frage.

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Staffelregelung: Hierbei wird bei einer BU von mehr als 75 % oder 66 2/3 % voll und bei einer BU von mindestens 25 % oder 33 1/3 % entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25 % oder 33 1/3 % besteht kein Leistungsanspruch.

Allgemein: In der Regel wird die Wahl der sinnvollsten Pauschal- oder Staffelregelung nicht zuletzt von der ausgeübten Tätigkeit der zu versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen.

 

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Margot Sosna - Pöhler - Versicherungsmakler auch für Berufsunfähigkeitsversicherung - Am Landwehrbach 12

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