Gesetzliche Regelung bei der Rente wegen Erwerbsminderung.
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Gesetzliche Regelung bei der Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsminderungsrente. Was leistet die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach dem 01. Januar 2001 an BU Rente? - Beispiele aus dem täglichen Leben - |
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Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch wie folgt gewährt:
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Personen die zu Reformbeginn das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Außerdem wird die Rente nur noch gewährt, wenn nicht mehr als 6 Stunden im Beruf gearbeitet wird. Personen unter 40 Jahre können auf alle Berufe verwiesen werden. weiter |
Übersicht alle Versicherungssparten. |
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Allerdings wird die Arbeitsmarktsituation betrachtet, d.h. solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, wird die Rente weiter bezahlt (konkrete Betrachtungsweise). Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt. Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem zeitlichen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Erwerbsminderungsrente Berechnung 6 Stunden und mehr: keine Rente; 3 Stunden bis unter 6 Stunden: 50 % Erwerbsminderungsrente; weniger als 3 Stunden:
100 % Erwerbsminderungsrente
Beispiele aus dem Erwerbsleben:
Werner Volta, Elektro- Ingenieur, Abitur und Studium, Jahrgang 1974, verheiratet, zwei
Kinder, Renteneintritt im Alter von 65 Jahren. Herr Volta arbeitet bei einem international tätigen
Elektrokonzern und bildet derzeit Nachwuchsingenieure aus. Er bezieht ein Bruttogehalt von 3655,-- Euro bzw.
2.558,50-- Euro netto. Leistung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung: Herr Werner Volta hatte nach altem Recht folgende Ansprüche: Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 655,-- Euro. Bei
Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 983 Euro. Nach heutigem Recht ergeben sich für Herrn Meyer folgende monatliche
Erwerbsminderungsrenten, sofern Herr Meyer mindestens noch 6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine Leistung wenn er 3 Stunden bis
unter 6 Stunden arbeiten kann:479 Euro, wenn er unter 3 Stunden arbeiten kann: 958 Euro Ingrid Flexius, Angestellte, Abitur, Jahrgang 1980, ledig, keine Kinder,
Renteneintritt 2040 im Alter von 65 Jahren, angestellt in den alten Bundesländern. Frau Flexius arbeitet bei einer Zeitung
und bezieht ein Bruttogehalt von 2.131 Euro bzw. 1.310 Euro netto. Leistung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung: Frau Eva Flexius hatte nach altem Recht folgende Ansprüche: Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe
von: 572 Euro. Bei Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von: 857 Euro. Nach heutigem Recht ergeben sich für Frau
Flexius folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Frau Flexius mindestens noch 6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine
Leistung, bei 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann: 814,-- unter 3 Stunden arbeiten kann: 832 Euro. |
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