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Gesetzliche Regelung bei der Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsminderungsrente Was leistet die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach dem 01. Januar 2001 an BU Rente? - Beispiele aus dem täglichen Leben -
>>> Berufsunfähigkeit Versicherung Vergleich <<< anfordern Berufsunfähigkeitsrenten werden
nur noch wie folgt gewährt:
Personen die zu Reformbeginn das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Außerdem wird die Rente nur noch gewährt, wenn nicht mehr als 6 Stunden im Beruf gearbeitet wird. Personen unter 40 Jahre können auf alle Berufe verwiesen werden. |
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Allgemeines |
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Allerdings wird die Arbeitsmarktsituation betrachtet, d.h. solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, wird die Rente weiter bezahlt (konkrete Betrachtungsweise). Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt. Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem zeitlichen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Erwerbsminderungsrente Berechnung 6 Stunden und mehr: keine Rente; 3 Stunden bis unter 6 Stunden: 50 % Erwerbsminderungsrente;
weniger als 3 Stunden: 100 % Erwerbsminderungsrente
Beispiele aus dem
Erwerbsleben:
Werner Volta, Elektro- Ingenieur, Abitur und Studium, Jahrgang 1974, verheiratet, zwei Kinder,
Renteneintritt im Alter von 65 Jahren. Herr Volta arbeitet bei einem
international tätigen Elektrokonzern und bildet derzeit Nachwuchsingenieure
aus. Er bezieht ein Bruttogehalt von 3655,-- Euro bzw. 2.558,50-- Euro netto. Leistung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung: Herr Werner Volta hatte nach
altem Recht folgende Ansprüche: Bei Berufsunfähigkeit monatliche
Rente in Höhe von: 655,-- Euro. Bei Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in
Höhe von: 983 Euro. Nach heutigem Recht ergeben sich
für Herrn Meyer folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Herr Meyer
mindestens noch 6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine Leistung wenn er 3
Stunden bis unter 6 Stunden arbeiten kann:479 Euro, wenn er unter 3 Stunden
arbeiten kann: 958 Euro
Ingrid Flexius, Angestellte,
Abitur, Jahrgang 1980, ledig, keine Kinder, Renteneintritt 2040 im Alter von
65 Jahren, angestellt in den alten Bundesländern. Frau Flexius arbeitet bei
einer Zeitung und bezieht ein Bruttogehalt von 2.131 Euro bzw. 1.310 Euro
netto. Leistung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung: Frau Eva Flexius hatte nach
altem Recht folgende Ansprüche: Bei Berufsunfähigkeit monatliche
Rente in Höhe von: 572 Euro. Bei Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in
Höhe von: 857 Euro. Nach
heutigem Recht ergeben Sich
für Frau Flexius folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Frau
Flexius mindestens noch 6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine Leistung, bei 3
bis unter 6 Stunden arbeiten kann: 814,-- unter 3 Stunden arbeiten kann: 832
Euro |
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Berufsunfähigkeit Versicherung Vergleich
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