Gesetzliche Regelung bei der Rente wegen Erwerbsminderung

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Gesetzliche Regelung bei der Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsminderungsrente

Was leistet die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach dem 01. Januar 2001 an BU Rente?

- Beispiele aus dem täglichen Leben -

Seit dem 01.01.2001 hat sich die gesetzliche Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherung leistungsmäßig durch die Rentenreform gravierend geändert.

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Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch wie folgt gewährt: Glühbirne Es sollte ein Licht aufgehen

Personen die zu Reformbeginn das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Außerdem wird die Rente nur noch gewährt, wenn nicht mehr als 6 Stunden im Beruf gearbeitet wird.

Personen unter 40 Jahre können auf alle Berufe verwiesen werden.

 

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Allerdings wird die Arbeitsmarktsituation betrachtet, d.h. solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, wird die Rente weiter bezahlt (konkrete Betrachtungsweise). Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt.

Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem zeitlichen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Erwerbsminderungsrente Berechnung

6 Stunden und mehr: keine Rente;

3 Stunden bis unter 6 Stunden: 50 % Erwerbsminderungsrente;

weniger als 3 Stunden: 100 % Erwerbsminderungsrente

Beispiele aus dem Erwerbsleben:

Werner Volta, Elektro- Ingenieur, Abitur und Studium, Jahrgang 1974, verheiratet, zwei Kinder, Renteneintritt im Alter von 65 Jahren. Herr Volta arbeitet bei einem international tätigen Elektrokonzern   und bildet derzeit Nachwuchsingenieure aus. Er bezieht ein Bruttogehalt von 3655,-- Euro bzw. 2.558,50-- Euro netto.

Schreibtisch

Leistung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung:

Herr Werner Volta hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:

Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 655,-- Euro. Bei Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 983 Euro.

Nach heutigem Recht ergeben sich für Herrn Meyer folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Herr Meyer mindestens noch 6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine Leistung wenn er 3 Stunden bis unter 6 Stunden arbeiten kann:479 Euro, wenn er unter 3 Stunden arbeiten kann: 958 Euro

Ingrid Flexius, Angestellte, Abitur, Jahrgang 1980, ledig, keine Kinder, Renteneintritt 2040 im Alter von 65 Jahren, angestellt in den alten Bundesländern. Frau Flexius arbeitet bei einer Zeitung und bezieht ein Bruttogehalt von 2.131 Euro bzw. 1.310 Euro netto.

Leistung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung:

Frau Eva Flexius hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:

Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 572 Euro. Bei Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von: 857 Euro.

 

Nach heutigem Recht ergeben Sich für Frau Flexius folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Frau Flexius mindestens noch 6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine Leistung, bei 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann: 814,-- unter 3 Stunden arbeiten kann: 832 Euro

 

 

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Margot Sosna - Pöhler - Versicherungsmakler auch für Berufsunfähigkeitsversicherung - Am Landwehrbach 12

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