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BU Versicherung Informationen für einzelne Berufsgruppen Arbeitnehmer und besser verdienende Angestellte Beamte / Beamtenanwärter Gesellschafter / Geschäftsführer
Arbeitnehmer und besser verdienende Angestellte Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung werden lediglich für Einkünfte bis zur Beitragbemessungsgrenze - BBG - erhoben. Das über der BBG liegende Arbeitsentgelt ist nicht mehr mit gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Je weiter das Einkommen darüber liegt, um so unzureichender ist der Anspruch im Verhältnis zum Nettoeinkommen. Die GKV-Rente reicht deshalb bei dieser Personengruppe nur für eine Grundversorgung. mehr
Beamte und die Berufsunfähigkeitsversicherung - hier: Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte besitzen ihr eigenes Versorgungsgesetz, welches beileibe nicht ohne Lücken ist. Für diese Personengruppe gilt ebenso eine 5-jährige Wartezeit. |
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Allgemeines |
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Wegen der unvergleichlich hohen Absicherung werden Beamte oft beneidet. Der Höchststand an Versorgungsansprüchen wird mit 40 Jahren ruhegehaltsfähigen Jahren erreicht. Daher kann die private Absicherung teilweise vor dem 60. Lebensjahr enden. mehr Für pflichtversicherte Berufseinsteiger und Azubi besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb der ersten 5 Jahre des Erwerbslebens nur ausnahmsweise Anspruch auf BU- / EU-Rente. Nach Ablauf der Wartezeit reicht wegen des zunächst relativ niedrigen Verdienstes der Anspruch meist nicht für die Bestreitung eines angemessenen Lebensstandards aus. mehr Freiberufler - eine Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch hier sehr wichtig Angehörige freier Berufe sind überwiegend Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes (z. B . Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte). Da die Satzungen nicht immer bundeseinheitlich geregelt sind, lassen sich kaum allgemeingültige Aussagen treffen. mehr Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) Absicherung des Einkommen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung - ein wichtiger Bestandteil der Versorgung im BU Fall Nicht beherrschende GGF sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Deren Versorgungssituation ist mit der der Arbeitnehmer vergleichbar. Beherrschende GGF sind sozialversicherungsfrei. Leistungsansprüche bei Berufunfähigkeit - evtl. aus einer früheren Pflichtversicherung - sind selten gegeben und dann nur in geringer Höhe. Wegen der individuellen dienstvertraglichen Regelungen ist bei GGF ein persönlicher Zuschnitt der Vorsorge besonders wichtig (Direktversicherung, Pensionszusage, Unterstützungskasse im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung). - sollten sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall der Berufsunfähigkeit absichern Handwerker sind generell pflichtversichert. Haben Sie allerdings für 216 Monate Pflichtbeiträge entrichtet (incl. Lehre, Bundeswehr, Gesellenzeit usw.), können sie sich auf Antrag befreien lassen (also rund 18 Jahre nach Berufseintritt). und einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. mehr haben oft keine andere Möglichkeit sich eine Rente im BU - Fall abzusichern Viele freiwillig Versicherte, vor allem Selbständige verloren aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 jeglichen Anspruch auf BU- oder EU-Rente, die Anspruchsvoraussetzungen wurden wesentlich verschärft: wer vor 1984 60 Monate mit Beiträgen belegt hat, kann seinen Schutz nur erhalten, wenn ab dem 01.01.1984 bis zum Versicherungsfall jeder Monat z.B. mit freiwilligen Beiträgen belegt ist. Jüngere Selbständige können diese Voraussetzung gar nicht mehr erfüllen, weil sie an der Hürde 60 Beiträge vor 1984 scheitern. Sie haben nur dann Schutz zur Berufsunfähigkeit, wenn sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung stellen und hierüber eine BU Rente erhalten. mehr |
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Margot Sosna - Pöhler - Versicherungsmakler auch für Berufsunfähigkeitsversicherung - Am Landwehrbach 12
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